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Lotteriebestimmungen 2010 und 2011
1. Spielzeit und Spielgebiet
Der Verein Aktion Mensch e. V., Mainz, führt in den Jahren 2010 und
2011 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Fernsehlotterie durch.
2. Entgelt
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Das Entgelt für die Teilnahme an einer wöchentlichen Geldziehung ist ein
Betrag von 1,50 Euro oder 3,- Euro. Der Verkauf von Jahreslosen ist zulässig;
dies gilt auch, soweit das Jahreslos nicht zur ersten Veranstaltung im
Veranstaltungszeitraum erworben wird. Das Jahreslos berechtigt zur Teilnahme an
12 Geldziehungen (jeweils die letzte Geldziehung im Monat des
Gültigkeitszeitraums), die ggf. erst im
Jahr 2011 oder 2012 stattfinden. Damit ist eine Genehmigung für die Fortsetzung
der Lotterie über das Jahr 2011 hinaus nicht erteilt. Dies bleibt einem
gesonderten Genehmigungsverfahren vorbehalten. Falls die Lotterie nicht
fortgesetzt wird, werden die überzahlten Beträge an die Lotterieteilnehmer
erstattet. Das Gleiche gilt für ein Dauerlos. Ein Dauerlos ist ein durch
Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung erworbenes Jahreslos, das sich nach Ablauf
des Gültigkeitszeitraumes unter Beibehaltung der gleichen Losnummer für jeweils
ein weiteres Jahr verlängert, es sei denn, der Dauerauftrag bzw. die Einzugsermächtigung wird vor
Ablauf des Gültigkeitszeitraumes fristgerecht bei dem Geldinstitut des
Lotterieteilnehmers bzw. bei dem
Lotterieveranstalter gekündigt.
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Xtra-Superlos
Die Stufe 1 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats und
den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats. Das Entgelt für
die Teilnahme beträgt 7,50 Euro.
Die Stufe 2 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats und
den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen des Monats. Das Entgelt für die
Teilnahme beträgt 10,- Euro. Durch das erhöhte Entgelt beläuft sich der Gewinn
im ersten Rang der Traumhausziehung auf 1 Million Euro.
Die Stufe 3 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats,
den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen und Haushaltsgeldziehungen des
Monats. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt 12,50 Euro. Durch das erhöhte
Entgelt beläuft sich der Gewinn im ersten Rang der Traumhausziehung auf 1
Million Euro. Der Gewinn im ersten Rang der Haushaltsgeldziehung beträgt
500.000,- Euro.
Die Stufe 4 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats,
den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen und Haushaltsgeldziehungen des
Monats. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt 15,- Euro. Durch das erhöhte
Entgelt beläuft sich der Gewinn im ersten Rang der Traumhausziehung auf 1
Million Euro. Der Gewinn im ersten Rang der Haushaltsgeldziehung beträgt
ebenfalls 1 Million Euro.
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5 Sterne-Los
Das 5 Sterne-Los ist variabel gestaltet und bietet dem Lotterieteilnehmer die
Möglichkeit vier Gewinnkategorien zu spielen, wobei die Gewinnkategorie
Geldlotterie die Basis ist und die drei weiteren Gewinnkategorien Traumhäuser,
monatliches Haushaltsgeld und monatliche Rente in jeweils zwei Stufen zusätzlich
gespielt werden können.
Das monatliche Entgelt beträgt zwischen 12,- Euro und 35,50 Euro.
Basislos
| Geldlotterie |
| Höchstgewinn: |
1.000.000,- Euro |
| Monatliches Entgelt: |
12,- Euro |
Gewinnkategorie
| Traumhäuser |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
| Höchstgewinn: |
500.000,- Euro
Traumhaus
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1.000.000,- Euro
Traumvilla
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| Monatliches Entgelt: |
6,- Euro |
8,50 Euro |
| Monatliches Haushaltsgeld 20 Jahre
lang |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
| Gewinn monatlich: |
3.000,- Euro |
6.000,- Euro |
| Monatliches Entgelt: |
2,50 Euro |
5,- Euro |
| Monatliche Rente lebenslang |
ab 65 Jahren |
ab 55 Jahren |
| Monatliche Altersversorgung: |
3.000,- Euro |
4.000,- Euro |
| Monatliches Entgelt: |
5,- Euro |
10,- Euro |
3. Durchführung der Lotterie
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Jede Person, die an der Lotterie teilnehmen will, muss hierfür einen Betrag
von
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1,50 Euro für ein Monatslos (Teilnahme an der
letzten Geldziehung des Monats) oder
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18,- Euro für ein Jahreslos 500.000 Euro (bisher
genannt: Jahreslos) bzw. ein
Dauerlos (Teilnahme an 12 Geldziehungen,
jeweils die letzten Geldziehungen des Monats) oder
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36,- Euro für ein Jahreslos 1.000.000 Euro (bisher genannt: Doppellos)
bzw.
Dauerlos (Teilnahme an 12 Geldziehungen, jeweils
die letzten Geldziehungen des Monats) oder
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7,50 Euro für ein Xtra-Superlos der Stufe 1 für
die Teilnahme an einer Geldziehung (jeweils die letzte Geldziehung des
Monats) und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats
oder
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10,- Euro für ein Xtra-Superlos der Stufe 2 für
die Teilnahme an einer Geldziehung (jeweils die letzte Geldziehung des
Monats) und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats
oder
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12,50 Euro oder 15,- Euro für ein Xtra-Superlos
der Stufen 3 bzw. 4 für die
Teilnahme an einer Geldziehung (jeweils die letzte Geldziehung des
Monats) und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen sowie
Haushaltsgeldziehungen eines Monats oder
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12,- Euro bis 35,50 Euro für ein 5 Sterne-Los für
die Teilnahme an den gewünschten Gewinnkategorien und Stufen.
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12,- Euro für ein 5 Sterne-Los (Basislos) für die Teilnahme an
allen wöchentlichen Geldziehungen eines Monats
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6,- Euro oder 8,50 Euro Aufpreis für ein 5 Sterne-Los mit
Zusatzkategorie Traumhaus (Stufe 1 bzw. 2) für die Teilnahme
an allen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats
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2,50 Euro oder 5,- Euro Aufpreis für ein 5 Sterne-Los mit
Zusatzkategorie Haushaltsgeld (Stufe 1 bzw. 2) für die Teilnahme
an allen wöchentlichen Haushaltsgeldziehungen eines
Monats
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5,- Euro oder 10,- Euro Aufpreis für ein 5 Sterne-Los mit
Zusatzkategorie Rente (Stufe 1 bzw. 2) für die Teilnahme an allen wöchentlichen
Rentenziehungen eines Monats
mittels der besonders herausgegebenen Zahlungsverkehrsvordrucke (Losvordrucke)
über die Post, ein Bankinstitut, eine Sparkasse überweisen oder einzahlen
bzw. abbuchen lassen. Die genannten
Lotteriezahlscheine und Einzugsermächtigungen sind kostenlos bei der Post, den
Bankinstituten, den Sparkassen und anderen Vertriebsstellen erhältlich. Für ein
Jahres-, Dauer-, Doppel-, Xtra-Superlos, 5 Sterne-Los kann jede Person der
Aktion Mensch e. V. auch telefonisch, schriftlich oder per Internet eine
Einzugsermächtigung zwecks Abbuchung des Betrages von 18,- Euro oder 36,- Euro
jährlich (Jahres- und Dauerlose), 7,50 Euro, 10,- Euro, 12,50 Euro oder 15,-
Euro monatlich (Xtra-Superlose) variabel von 12,- Euro bis 35,50 Euro monatlich
(5 Sterne-Lose) von ihrem kontoführenden Kreditinstitut erteilen. Auf dem
Kontoauszug des Auftraggebers erscheint bei Abbuchung die zwölfstellige
Losnummer.
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Die Losvordrucke enthalten eingedruckte Losnummern. Die Losnummern der
Monats-, Jahres-, Dauer-, Xtra-Superlose und 5 Sterne-Lose bestehen aus 12
Ziffern. Maßgebliches Kriterium für den Gewinnanspruch ist diejenige Losnummer,
die der Aktion Mensch e. V. im Rahmen der Zahlungsabwicklung
übermittelt wird. Losnummern, die Druckfehler (z. B. Fehldrucke, Doppeldrucke, unvollständige Drucke) aufweisen,
sind ungültig. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nur in Höhe des eingezahlten
Betrages. Bei der Post, den Banken und Sparkassen sollen die Losvordrucke
ständig ausliegen.
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Der Teilnehmer hat in den Losvordrucken seine vollständige Anschrift gut
lesbar einzutragen.
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Einzahlungsstichtag für die Teilnahme mit Jahreslosen an der letzten
Geldziehung des Monats ist jeweils der 6. Tag nach der letzten Geldziehung des
Vormonats. In die Geldziehung werden alle Lose (Losbelege bzw. Losdaten) einbezogen, die bis zum 5.
Bankgeschäftstag nach dem Einzahlungsstichtag bei dem Auswertungsservice der
Aktion Mensch-Geschäftsstelle auswertbar vorliegen. Dies gilt auch für Lose, die
vorzeitig auswertbar vorliegen, obwohl sie für die Folgeziehung eingezahlt
wurden.
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Später eingehende Lose werden in die folgende Ziehung einbezogen.
Daueraufträge und Einzugsermächtigungen werden jeweils zum 1. eines jeweiligen
Monats ausgeführt. Die Beträge für verspätet eingegangene Losbeträge im Dezember
2011 werden an die Lotterieteilnehmer erstattet, falls die Lotterie im Folgejahr
nicht fortgesetzt wird.
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Unter behördlicher oder notarieller Aufsicht werden für die wöchentlichen
Geldziehungen die siebenstelligen, sechsstelligen, fünfstelligen, vierstelligen,
dreistelligen und zweistelligen Gewinnzahlen, für die wöchentlichen
Traumhausziehungen werden die siebenstelligen, sechsstelligen, fünfstelligen,
vierstelligen, zweistelligen Gewinnzahlen, für die wöchentlichen
Haushaltsgeldziehungen die siebenstelligen Gewinnzahlen und für die
Rentenziehungen die siebenstelligen Gewinnzahlen mit Hilfe des DV-gestützten Lotteriesystems ermittelt.
Das Ziehungssystem wurde vom Technischen Überwachungsverein Rheinland geprüft.
Das Prüfungsgutachten ist der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden.
Die Ziehungen werden in der Regel jeweils dienstags durchgeführt und die
Gewinnzahlen am jeweils darauf folgenden Sonntag im ZDF bekannt gegeben.
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Das Xtra-Superlos berechtigt neben der Teilnahme an der letzten Geldziehung
des jeweiligen Monats der Aktion Mensch-Lotterie zusätzlich zur Teilnahme an den
wöchentlichen Traumhausziehungen und die Stufen 3 und 4 berechtigen zusätzlich
zur Teilnahme an den wöchentlichen Haushaltsgeldziehungen.
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Das 5 Sterne-Los (Basislos) berechtigt zur Teilnahme an den wöchentlichen
Geldziehungen und je nach gewünschter weiterer Gewinnkategorie und Gewinnstufe
an den Traumhausziehungen und/oder Haushaltsgeldziehungen und/oder
Rentenziehungen.
4. Summe der Entgelte und Gewinne
Die monatliche Summe der Entgelte der Lotterie besteht aus den fristgerecht
eingegangenen Entgelten aus Monats-, Jahres-, Dauer-, Xtra-Superlosen und 5
Sterne-Losen. Sie ist in ihrer Höhe nicht begrenzt. Es werden nur Geld- und Sachgewinne
nach Maßgabe des Gewinnplans im Gesamtwert von mindestens 30% der Summe der Entgelte ausgespielt. Der Reinertrag der Lotterie beträgt
mindestens 30% der Summe der Entgelte. Der gesamte
Reinertrag wird für gemeinnützige Zwecke entsprechend der Vereinssatzung
verwendet.
Die Geldziehungen erfolgen in acht Rängen und die Traumhausziehungen in fünf Rängen.
Bei den Haushaltsgeldziehungen und den Rentenziehungen wird jeweils ein Rang
ermittelt.
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Die Gewinne der Geldziehungen im achten, siebten, sechsten, fünften, vierten,
dritten, zweiten und ersten Rang sind aufgrund der zwei-, drei-, vier-, fünf-,
sechs- und siebenstelligen Gewinnzahlen bestimmt.
Gewinner im achten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die zwei Endziffern seiner
Losnummer mit der zweistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Alle Gewinner im achten Rang erhalten je 5,- Euro bei einem
Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. je 10,- Euro bei einem Jahreslos
1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).
Gewinner im siebten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die drei Endziffern seiner
Losnummer mit der dreistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Alle Gewinner im siebten Rang erhalten je 50,- Euro bei einem
Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. 100,- Euro bei einem Jahreslos
1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).
Gewinner im sechsten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die vier Endziffern
seiner Losnummer mit der vierstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Alle Gewinner im sechsten Rang erhalten je 500,- Euro bei einem
Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. 1.000,- Euro bei einem Jahreslos
1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).
Gewinner im fünften Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die fünf Endziffern seiner
Losnummer mit der fünfstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Alle Gewinner im fünften Rang erhalten je 5.000,- Euro bei einem
Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. je 10.000,- Euro bei einem Jahreslos
1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).
Gewinner im vierten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sechs Endziffern
seiner Losnummer mit der sechsstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Alle Gewinner im vierten Rang erhalten je 50.000,- Euro bei
einem Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. je 100.000,- Euro bei einem Jahreslos
1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).
Für den dritten Rang werden vier siebenstellige Gewinnzahlen ermittelt.
Gewinner im dritten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner
Losnummer mit einer der vier siebenstelligen Gewinnzahlen in der richtigen
Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im dritten Rang erhalten je 125.000,-
Euro bei einem Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. je 250.000,- Euro bei einem Jahreslos
1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).
Für den zweiten Rang werden zwei siebenstellige Gewinnzahlen ermittelt.
Gewinner im zweiten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner
Losnummer mit einer der zwei siebenstelligen Gewinnzahlen in der richtigen
Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im zweiten Rang erhalten je 250.000,-
Euro bei einem Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. je 500.000,- Euro bei einem Jahreslos
1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).
Für den ersten Rang wird eine siebenstellige Gewinnzahl ermittelt. Gewinner im
ersten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer
mit der siebenstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.
Alle Gewinner im ersten Rang erhalten je 500.000,- Euro bei einem Jahreslos
500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. je 1 Million Euro bei einem Jahreslos 1.000.000 Euro und 5
Sterne-Los (Basislos).
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Die Gewinne der Traumhausziehungen im fünften, vierten, dritten, zweiten und
ersten Rang sind aufgrund der zwei-, vier-, fünf-, sechs- und siebenstelligen
Gewinnzahlen bestimmt.
Gewinner im fünften Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die zwei Endziffern seiner
Xtra-Superlos-Nummer oder 5 Sterne-Los-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der
zweistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle
Gewinner im fünften Rang erhalten je 7,50 Euro.
Gewinner im vierten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die vier Endziffern seiner
Xtra-Superlos-Nummer oder 5 Sterne-Los-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der
vierstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle
Gewinner im vierten Rang erhalten je 500,- Euro.
Gewinner im dritten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die fünf Endziffern seiner
Xtra-Superlos-Nummer oder 5 Sterne-Los-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der
fünfstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle
Gewinner im dritten Rang erhalten je 5.000,- Euro.
Gewinner im zweiten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sechs Endziffern
seiner Xtra-Superlos-Nummer oder 5 Sterne-Los-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit
der sechsstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle
Gewinner im zweiten Rang erhalten je 50.000,- Euro.
Gewinner im ersten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern
seiner Xtra-Superlos-Nummer oder 5 Sterne-Los-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit
der siebenstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen.
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Gewinner im ersten Rang, die mit einem Xtra-Superlos (Stufe 1) oder
mit einem 5 Sterne-Los (Kategorie Traumhaus) Stufe 1 teilnehmen,
erhalten je ein Haus mit Grundstück im Wert von 500.000,- Euro. Die
Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle
des Hausgewinns eine Barwertablösung von 100% = 500.000,- Euro wählen. Diese Entscheidung ist der
Aktion Mensch-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.
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Gewinner im ersten Rang, die mit einem Xtra-Superlos (Stufe 2 bis
Stufe 4) oder mit einem 5 Sterne-Los (Kategorie Traumhaus) Stufe 2
teilnehmen, erhalten je ein Haus mit Grundstück im Wert von 1 Million
Euro. Die Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach
Benachrichtigung anstelle des Hausgewinns eine Barwertablösung in Höhe
von 100% = 1.000.000,- Euro wählen.
Diese Entscheidung ist der Aktion Mensch-Geschäftsstelle schriftlich
mitzuteilen.
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Die Gewinne in der Haushaltsgeld-Ziehung sind aufgrund der siebenstelligen
Gewinnzahlen bestimmt.
Der Gewinner, der mit einem Xtra-Superlos (Stufe 3) oder mit einem 5
Sterne-Los (Kategorie Haushaltsgeld) Stufe 1 teilnimmt, erhält 20 Jahre lang ein
monatliches Haushaltsgeld in Höhe von z. Z.
3.000- Euro. Die Aktion Mensch zahlt mit befreiender Wirkung den Gegenwert in
Höhe von 500.000,- Euro an ein Versicherungsunternehmen zu Gunsten des
Gewinners.
Die Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle
des Haushaltsgeldes eine Barwertablösung in Höhe von 100% = 500.000,- Euro wählen. Diese Entscheidung ist der Aktion
Mensch-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.
Der Gewinner, der mit einem Xtra-Superlos (Stufe 4) oder mit einem 5
Sterne-Los (Kategorie Haushaltsgeld) Stufe 2 teilnimmt, erhält 20 Jahre lang ein
monatliches Haushaltsgeld in Höhe von z. Z.
6.000,- Euro. Die Aktion Mensch zahlt mit befreiender Wirkung den Gegenwert in
Höhe von 1 Million Euro an ein Versicherungsunternehmen zu Gunsten des
Gewinners. Die Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung
anstelle des Xtra-Geldes eine Barwertablösung in Höhe von 100% = 1.000.000,- Euro wählen. Diese Entscheidung ist
der Aktion Mensch-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.
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Für die Rentenziehung werden zwei siebenstellige Gewinnzahlen ermittelt.
Gewinner ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit
einer der zwei siebenstelligen Gewinnzahlen in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Der Gewinner, der mit einem 5 Sterne-Los (Kategorie Rente) Stufe
1 teilnimmt, erhält lebenslang ab dem 65. Lebensjahr eine monatliche Rente in
Höhe von z. Z. 3.000,- Euro.
Die Aktion Mensch zahlt mit befreiender Wirkung den Gegenwert in Höhe von
500.000,- Euro an ein Versicherungsunternehmen zu Gunsten des Gewinners. Die
Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle der
Rente eine Barwertablösung in Höhe von 100% =
500.000,- Euro wählen. Die Entscheidung ist der Aktion Mensch-Geschäftsstelle
schriftlich mitzuteilen.
Der Gewinner, der mit einem 5 Sterne-Los (Kategorie Rente) Stufe 2 teilnimmt,
erhält lebenslang ab dem 55. Lebensjahr eine monatliche Rente in Höhe von
z. Z. 4.000,- Euro. Die Aktion Mensch
zahlt mit befreiender Wirkung den Gegenwert in Höhe von 1 Million Euro an ein
Versicherungsunternehmen zu Gunsten des Gewinners.
Die Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle
der Rente eine Barwertablösung in Höhe von 100%
= 1.000.000,- Euro wählen. Die Entscheidung ist der Aktion
Mensch-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.
Für den Fall, dass im Laufe des jeweiligen Veranstaltungsjahres die
garantierte Gewinnausschüttungsquote von 30%
bei den Geldziehungen, Traumhausziehungen, Haushaltsgeldziehungen und
Rentenziehungen unterschritten wird, werden Sonderverlosungen durchgeführt.
Hierfür wird zu einem Stichtag, der mit dem Ministerium der Finanzen
Rheinland-Pfalz abgestimmt wird, aus der Differenz zwischen ausgezahlten
Gewinnen jeder der vier Kategorien und der Gewinnausschüttungsquote von
30% die Restgewinnsumme ermittelt. Aus der
Restgewinnsumme jeder Kategorie werden die Gewinne so lange ermittelt, bis die
Restgewinnsumme aufgebraucht ist.
Bei der Kategorie Geldziehung können Gewinnsummen die unter 4. a) der
Lotteriebestimmungen aufgeführt sind ausgelost werden.
Der konkrete Gewinnplan hierfür wird kurzfristig mit dem Ministerium der
Finanzen Rheinland-Pfalz abgestimmt.
Bei der Kategorie Traumhaus Stufe 1 (Teilnahme Xtra-Superlos Stufe 1 und 5
Sterne-Los Kategorie Traumhaus Stufe 1) erhalten die Gewinner je ein Haus mit
Grundstück im Wert von 500.000,- Euro.
Bei der Kategorie Traumhaus Stufe 2 (Teilnahme Xtra-Superlos Stufe 2, 3 und 4
und 5 Sterne-Los Kategorie Traumhaus Stufe 2) erhalten die Gewinner je ein Haus
mit Grundstück im Wert von 1 Million Euro.
Bei der Kategorie Haushaltsgeld Stufe 1 (Teilnahme Xtra-Superlos Stufe 3 und 5
Sterne-Los Kategorie Haushaltsgeld Stufe 1) erhalten die Gewinner jeweils 20
Jahre ein monatliches Haushaltsgeld in Höhe von
z. Z. 3.000,- Euro.
Bei der Kategorie Haushaltsgeld Stufe 2 (Teilnahme Xtra-Superlos Stufe 4 und 5
Sterne-Los Kategorie Haushaltsgeld Stufe 2) erhalten die Gewinner jeweils 20
Jahre ein monatliches Haushaltsgeld in Höhe von
z. Z. 6.000,- Euro.
Bei der Kategorie Rente Stufe 1 (Teilnahme 5 Sterne-Los Kategorie Rente Stufe
1) erhalten die Gewinner jeweils lebenslang ab dem 65. Lebensjahr eine
monatliche Rente in Höhe von z. Z. 3.000,-
Euro.
Bei der Kategorie Rente Stufe 2 (Teilnahme 5 Sterne-Los Kategorie Rente Stufe
2) erhalten die Gewinner jeweils lebenslang ab dem 55. Lebensjahr eine
monatliche Rente in Höhe von z. Z. 4.000,-
Euro.
Sollte die Restgewinnsumme jeder Kategorie unter 500.000,- Euro liegen, wird
der positive Saldo für die nächste Sonderverlosung vorgetragen.
Die Gewinner der Sonderverlosungen können innerhalb von vier Wochen nach
Benachrichtigung anstelle des Traumhauses, des Haushaltsgeldes bzw. der Rente eine Barwertablösung von
100% wählen. Die Entscheidung ist der
Aktion Mensch-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.
Bei diesen Sonderverlosungen werden die Gewinner aus dem am jeweiligen
Stichtag aktuellen Bestand aller teilnahmeberechtigten Lose je Kategorie durch
einen Zufallsgenerator ermittelt.
5. Gewinnauszahlung
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Alle Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Gewinne aus den
wöchentlichen Geldziehungen, den wöchentlichen Traumhausziehungen, den
wöchentlichen Haushaltsgeldziehungen und den wöchentlichen Rentenziehungen sowie
ggf. aus den Sonderverlosungen
werden den Gewinnern gebührenfrei zugestellt. Nicht zustellbare Gewinne werden
dem Lotteriezweck zugeführt.
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Hat ein Gewinner seinen Gewinnbetrag nicht innerhalb von sechs Wochen nach
Bekanntgabe der Gewinnzahl erhalten, so hat er seinen Anspruch bei der Deutschen
Behindertenhilfe – Aktion Mensch
e. V., 53160 Bonn, innerhalb einer Frist von 10 Wochen nach
Bekanntgabe der Gewinnzahl anzumelden.
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Die Aktion Mensch e. V. darf mit befreiender Wirkung den
Gewinn an den auf dem Losbeleg mit persönlicher Anschrift eingetragenen
Spielteilnehmer oder jeden Inhaber des Quittungsabschnittes überweisen oder
zustellen; eine Verpflichtung, die Berechtigung des Inhabers des
Quittungsabschnittes zu prüfen, besteht nicht.
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Abtretungen der Gewinne an Dritte sind zum Schutz des Gewinners nur mit
Einwilligung der Aktion Mensch e. V. möglich.
6. Öffentliche Bekanntgabe von Gewinnern
Veröffentlicht werden lediglich die Gewinnzahlen. Personenbezogene Daten der Gewinner
werden nicht öffentlich bekannt gegeben.
7. Haftungsbestimmungen
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Die gesetzliche Haftung der Aktion Mensch e. V. für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften
Pflichtverletzung beruhen, oder in Fällen einer Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz, werden durch diese Lotteriebestimmungen nicht
eingeschränkt (§ 309 Nr. 7 a) BGB).
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Für alle sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
der Aktion Mensch e. V. oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Aktion Mensch
e. V. jedoch nicht; dies
gilt insbesondere für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der
Einzahlungsstellen und aller sonstigen mit der Weiterleitung oder Bearbeitung
von Einzahlungsscheinen/-daten beauftragten Stellen (§ 309 Nr. 7, letzter Halbsatz
BGB).
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Die Aktion Mensch e. V. haftet auch nicht für Schäden,
die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, Innere
Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, verursacht
werden.
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In den Fällen 7. b) und 7. c) werden das jeweilige Entgelt und die eventuell
angefallene Einzahlungsgebühr auf Antrag erstattet. Weiter gehende Ansprüche des
Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.
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Alle Ansprüche aus der Teilnahme am Lotteriespiel gegen die Deutsche
Behindertenhilfe – Aktion Mensch
e. V., die Aufsichtsbehörde oder den Notar sowie gegen deren
Erfüllungsgehilfen können nur binnen 15 Wochen nach dem Tag der jeweiligen
Ziehung gerichtlich geltend gemacht werden, eine spätere Rechtsverfolgung ist
ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche, die aufgrund vorsätzlichen
Handelns bestehen.
8. Schlussbestimmungen
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Jeder Lotterieteilnehmer erkennt durch seine Teilnahme diese
Lotteriebestimmungen an.
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Beträge, die unter Außerachtlassung dieser Lotteriebestimmungen übermittelt
werden, werden zurückerstattet.
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Von der Teilnahme an der Lotterie ausgeschlossen sind die Mitarbeiter des
Lotterieveranstalters.
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Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.
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Der Ziehungsleiter trifft im Benehmen mit dem amtierenden Vertreter der
Aufsichtsbehörde oder dem Notar die erforderlichen Entscheidungen anlässlich der
Ziehung der Gewinne unter Ausschluss des Rechtsweges.
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