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Lotteriebestimmungen 2012
1. Spielzeit und Spielgebiet
Der Verein Aktion Mensch e. V., Mainz, führt im
Jahre 2012 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Fernsehlotterie
durch.
2. Entgelt
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a) Das Entgelt für die Teilnahme an einer wöchentlichen Geldziehung ist ein Betrag
von 1,50 € oder 3,00 €. Der
Verkauf von Jahreslosen ist zulässig; dies gilt auch, soweit das Jahreslos nicht zur
ersten Veranstaltung im Veranstaltungszeitraum erworben wird. Das Jahreslos
berechtigt zur Teilnahme an 12 Geldziehungen (jeweils die letzte Geldziehung im
Monat des Gültigkeitszeitraums), die ggf. erst
im Jahr 2013 stattfinden. Damit ist eine Genehmigung für die Fortsetzung der
Lotterie über das Jahr 2012 hinaus nicht erteilt. Dies bleibt einem gesonderten
Genehmigungsverfahren vorbehalten. Falls die Lotterie nicht fortgesetzt wird, werden
die überzahlten Beträge an die Lotterieteilnehmer erstattet. Das Gleiche gilt für
ein Dauerlos. Ein Dauerlos ist ein durch Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung
erworbenes Jahreslos, das sich nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes unter
Beibehaltung der gleichen Losnummer für jeweils ein weiteres Jahr verlängert, es sei
denn, der Dauerauftrag bzw. die Einzugsermächtigung wird vor Ablauf des
Gültigkeitszeitraumes fristgerecht bei dem Geldinstitut des Lotterieteilnehmers bzw.
bei dem Lotterieveranstalter gekündigt.
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b) Xtra-Superlos
Die Stufe 1 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats und den
jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats. Das Entgelt für die
Teilnahme beträgt monatlich 7,50 €.
Die Stufe 2 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats und den
jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen des Monats. Das Entgelt für die
Teilnahme beträgt monatlich 10,00 €. Durch das erhöhte
Entgelt beläuft sich der Gewinn im ersten Rang der Traumhausziehung auf 1 Mio. €.
Die Stufe 3 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats, den
jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen und Haushaltsgeldziehungen des Monats.
Das Entgelt für die Teilnahme beträgt monatlich 12,50 €.
Durch das erhöhte Entgelt beläuft sich der Gewinn im ersten Rang der
Traumhausziehung auf 1 Mio. €. Der Gewinn im ersten Rang
der Haushaltsgeldziehung beträgt 500.000,00 € .
Die Stufe 4 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats, den
jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen und Haushaltsgeldziehungen des Monats.
Das Entgelt für die Teilnahme beträgt monatlich 15,00 €.
Durch das erhöhte Entgelt beläuft sich der Gewinn im ersten Rang der
Traumhausziehung auf 1 Mio. €. Der Gewinn im ersten Rang
der Haushaltsgeldziehung beträgt ebenfalls 1 Mio. €.
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c) 5 Sterne-Los
Das „5 Sterne-Los“ ist variabel gestaltet und bietet dem Lotterieteilnehmer die
Möglichkeit vier Gewinnkategorien zu spielen, wobei die Gewinnkategorie Geldlotterie
die Basis ist und die drei weiteren Gewinnkategorien Traumhäuser, monatliches
Haushaltsgeld und monatliche Sofortrente in jeweils zwei Stufen zusätzlich gespielt
werden können. Das monatliche Entgelt beträgt zwischen 6,00 € und 35,50 €.
Geldlotterie (Basis)
| Gewinnkategorie |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
| Höchstgewinn: |
500.000,00
€
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1.000.000,00
€
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| Monatliches Entgelt |
6,00
€
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12,00
€
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Traumhäuser
| Gewinnkategorie |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
| Höchstgewinn: |
TH 500.000,00
€
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TH 1.000.000,00 €
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| Monatliches Entgelt |
6,00 €
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8,50
€
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Haushaltsgeld 20 Jahre lang
| Gewinnkategorie |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
| Gewinn monatlich |
3.000,00
€
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6.000,00
€
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| Monatliches Entgelt |
2,50
€
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5,00
€
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Lebenslange Sofortrente
| Gewinnkategorie |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
| Gewinn monatlich bis zu |
2.500,00 €
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5.000,00
€
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| Monatliches Entgelt |
5,00
€
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10,00
€
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3. Durchführung der Lotterie
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a) Jede Person, die an der Lotterie teilnehmen will, muss hierfür einen Betrag
von
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1,50 € für ein Monatslos (Teilnahme an der letzten
Geldziehung des Monats) oder
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18,00 € für ein Jahreslos 500.000,00 € bzw. ein Dauerlos (Teilnahme an 12 Geldziehungen,
jeweils die letzten Geldziehungen des Monats) oder
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36,00 € für ein Jahreslos 1.000.000,00 € bzw. ein Dauerlos (Teilnahme an 12 Geldziehungen,
jeweils die letzten Geldziehungen des Monats) oder
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7,50 € für ein Xtra-Superlos der Stufe 1 für die
Teilnahme an einer Geldziehung (jeweils die letzte Geldziehung des Monats)
und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats oder
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10,00 € für ein Xtra-Superlos der Stufe 2 für die
Teilnahme an einer Geldziehung (jeweils die letzte Geldziehung des Monats)
und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats oder
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12,50 € oder 15,00 € für
ein Xtra-Superlos der Stufen 3 bzw. 4 für die Teilnahme an einer Geldziehung
(jeweils die letzte Geldziehung des Monats) und den jeweiligen wöchentlichen
Traumhausziehungen sowie Haushaltsgeldziehungen eines Monats oder
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6,00 € bis 35,50 € für
ein „5 Sterne-Los“ für die Teilnahme an den gewünschten Gewinnkategorien und
Stufen.
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6,00 € oder 12,00 € für ein „5 Sterne-Los“ (Basislos) für die Teilnahme an
allen wöchentlichen Geldziehungen eines Monats
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6,00 € oder 8,50 € Aufpreis für ein „5 Sterne-Los“ mit Zusatzkategorie
Traumhaus (Stufe 1 bzw. 2) für die Teilnahme an allen wöchentlichen
Traumhausziehungen eines Monats
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2,50 € oder 5,00 € Aufpreis für ein „5 Sterne-Los“ mit Zusatzkategorie
Haushaltsgeld (Stufe 1 bzw. 2) für die Teilnahme an allen
wöchentlichen Haushaltsgeldziehungen eines Monats
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5,00 € oder 10,00 € Aufpreis für ein „5 Sterne-Los“ mit Zusatzkategorie
Sofortrente (Stufe 1 bzw. 2) für die Teilnahme an allen
wöchentlichen Rentenziehungen eines Monats
mittels der besonders herausgegebenen Zahlungsverkehrsvordrucke (Losvordrucke) über
die Post, ein Bankinstitut, eine Sparkasse überweisen oder einzahlen bzw. abbuchen
lassen. Die genannten Lotteriezahlscheine und Einzugsermächtigungen sind kostenlos
bei der Post, den Bankinstituten und den Sparkassen erhältlich. Sie werden auch per
Post übersandt oder in Zeitschriften beigelegt. Für ein Jahres-, Dauer-,
Xtra-Superlos, „5 Sterne-Los“ kann jede Person der Aktion Mensch auch telefonisch,
schriftlich oder per Internet eine Einzugsermächtigung zwecks Abbuchung des Betrages
von 18,00 € oder 36,00 €
jährlich (Jahres- und Dauerlose), 7,50 €, 10,00 €, 12,50 € oder 15,00 € monatlich (Xtra-Superlose), variabel von 6,00 € bis 35,50 € monatlich („5
Sterne-Lose“) von ihrem kontoführenden Kreditinstitut erteilen. Auf dem Kontoauszug
des Auftraggebers erscheint bei Abbuchung die zwölfstellige Losnummer.
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b) Die Losvordrucke enthalten eingedruckte Losnummern. Die Losnummern der Monats-,
Jahres-, Dauer-, Xtra-Superlose und „5 Sterne-Lose“ bestehen aus 12 Ziffern.
Maßgebliches Kriterium für den Gewinnanspruch ist diejenige Losnummer, die der
Aktion Mensch im Rahmen der Zahlungsabwicklung übermittelt wird. Losnummern, die
Druckfehler (z.B. Fehldrucke, Doppeldrucke, unvollständige Drucke) aufweisen, sind
ungültig. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nur in Höhe des eingezahlten Betrages.
Bei der Post, den Banken und Sparkassen sollen die Losvordrucke ständig ausliegen.
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c) Der Teilnehmer hat in den Losvordrucken seine vollständige Anschrift gut lesbar
einzutragen.
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d) Die Teilnahme an jeder Ziehung setzt voraus, dass das Teilnahmeentgelt für das Los
am Vortag der Ziehung per Lastschrift eingezogen oder – bei Einzahlung oder
Überweisung durch den Teilnehmer – bei der Aktion Mensch eingegangen ist. Für
Jahreslose ist der 19te Kalendertag eines jeden Monats der Stichtag. Später
eingehende Zahlungen werden in die folgende Ziehung einbezogen. Ist bei der
Losbestellung ein gewünschter Starttermin angegeben worden, erfolgt die Teilnahme
frühestens ab diesem Zeitpunkt.
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e) Der Lastschrifteneinzug erfolgt regelmäßig zum Anfang eines jeden Monats.
Scheitert der Lastschrifteneinzug oder wird der Abbuchung nachträglich
widersprochen, entfällt die Teilnahmeberechtigung für die nicht bezahlte
Spielperiode rückwirkend.
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f) Verspätet eingegangene Teilnahmeentgelte im Dezember eines Jahres werden an die
Lotterieteilnehmer erstattet, falls die Lotterie im Folgejahr nicht fortgesetzt
wird.
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g) Unter behördlicher oder notarieller Aufsicht werden für die wöchentlichen
Geldziehungen die siebenstelligen, sechsstelligen, fünfstelligen, vierstelligen,
dreistelligen und zweistelligen Gewinnzahlen, für die wöchentlichen
Traumhausziehungen werden die siebenstelligen, sechsstelligen, fünfstelligen,
vierstelligen, zweistelligen Gewinnzahlen, für die wöchentlichen
Haushaltsgeldziehungen die siebenstelligen Gewinnzahlen und für die Rentenziehungen
die siebenstelligen Gewinnzahlen mit Hilfe des DV-gestützten Lotteriesystems
ermittelt. Das Ziehungssystem wurde vom Technischen Überwachungsverein Rheinland
geprüft. Das Prüfungsgutachten ist der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden.
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h) Die Ziehungen werden in der Regel jeweils dienstags durchgeführt und die
Gewinnzahlen am jeweils darauf folgenden Sonntag im ZDF bekannt gegeben.
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i) Das Xtra-Superlos berechtigt neben der Teilnahme an der letzten Geldziehung des
jeweiligen Monats der Aktion Mensch-Lotterie zusätzlich zur Teilnahme an den
wöchentlichen Traumhausziehungen und die Stufen 3 und 4 berechtigen zusätzlich zur
Teilnahme an den wöchentlichen Haushaltsgeldziehungen.
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j) Das „5 Sterne-Los“ (Basislos) berechtigt zur Teilnahme an den wöchentlichen
Geldziehungen und je nach gewünschter weiterer Gewinnkategorie und Gewinnstufe an
den Traumhausziehungen und/oder Haushaltsgeldziehungen und/oder Rentenziehungen.
4. Summe der Entgelte und Gewinne
Die monatliche Summe der Entgelte der Lotterie besteht aus den fristgerecht eingegangenen
Entgelten aus Monats-, Jahres-, Dauer-, Xtra-Superlosen und „5 Sterne-Losen“. Sie ist in
ihrer Höhe nicht begrenzt. Es werden nur Geld- und Sachgewinne nach Maßgabe des Gewinnplans
im Gesamtwert von mindestens 30% der Summe der Entgelte
ausgespielt. Der Reinertrag der Lotterie beträgt mindestens 30%
der Summe der Entgelte. Der gesamte Reinertrag wird für gemeinnützige Zwecke entsprechend
der Vereinssatzung verwendet.
Die Geldziehungen erfolgen in acht Rängen und die Traumhausziehungen in fünf Rängen. Bei den
Haushaltsgeldziehungen und den Rentenziehungen wird jeweils ein Rang ermittelt.
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a) Geldziehung
Die Gewinne der Geldziehungen im achten, siebten, sechsten, fünften, vierten,
dritten, zweiten und ersten Rang sind aufgrund der zwei-, drei-, vier-, fünf-,
sechs- und siebenstel-ligen Gewinnzahlen bestimmt.
Gewinner im achten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die zwei Endziffern seiner
Losnummer mit der zweistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Alle Gewinner im achten Rang erhalten je 5,00 € bei einem Jahreslos 500.000,00 €,
Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 €), bzw. 10,00 € bei einem Jahreslos
1.000.000,00 € und einem „5 Sterne-Los“ (Basislos 12,00
€).
Gewinner im siebten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die drei Endziffern seiner
Losnummer mit der dreistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Alle Gewinner im siebten Rang erhalten je 50,00 € bei einem Jahreslos 500.000,00 €,
Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 €), bzw. 100,00 € bei einem Jahreslos
1.000.000,00 € und einem „5 Sterne-Los“ (Basislos 12,00
€).
Gewinner im sechsten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die vier Endziffern seiner
Losnummer mit der vierstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Alle Gewinner im sechsten Rang erhalten je 500,00 € bei einem Jahreslos 500.000,00 €, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 €), bzw. 1.000,00 € bei einem
Jahreslos 1.000.000,00 € und einem „5 Sterne-Los“
(Basislos 12,00 €) .
Gewinner im fünften Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die fünf Endziffern seiner
Losnummer mit der fünfstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Alle Gewinner im fünften Rang erhalten je 5.000,00 € bei einem Jahreslos 500.000,00 €, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 €), bzw. je 10.000,00 € bei einem
Jahreslos 1.000.000,00 € und einem „5 Sterne-Los“
(Basislos 12,00 €) .
Gewinner im vierten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sechs Endziffern seiner
Losnummer mit der sechsstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Alle Gewinner im vierten Rang erhalten je 50.000,00 € bei einem Jahreslos 500.000,00 €, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 €), bzw. je 100.000,00 € bei einem
Jahreslos 1.000.000,00 € und einem „5 Sterne-Los“
(Basislos 12,00 €) .
Für den dritten Rang werden vier siebenstellige Gewinnzahlen ermittelt. Gewinner im
dritten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit
einer der vier siebenstelligen Gewinnzahlen in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Alle Gewinner im dritten Rang erhalten je 125.000,00 € bei einem Jahreslos 500.000,00 €, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 €), bzw. je 250.000,00 € bei einem
Jahreslos 1.000.000,00 € und einem „5 Sterne-Los“
(Basislos 12,00 €).
Für den zweiten Rang werden zwei siebenstellige Gewinnzahlen ermittelt. Gewinner im
zweiten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit
einer der zwei siebenstelligen Gewinnzahlen in der richtigen Reihenfolge
übereinstimmen. Alle Gewinner im zweiten Rang erhalten je 250.000,00 € bei einem Jahreslos 500.000,00 €, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5 Sterne-Los“ (Basislos 6,00 €), bzw. je 500.000,00 € bei einem
Jahreslos 1.000.000,00 € und einem „5 Sterne-Los“
(Basislos 12,00 €).
Für den ersten Rang wird eine siebenstellige Gewinnzahl ermittelt. Gewinner im ersten
Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit der
siebenstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle
Gewinner im ersten Rang erhalten je 500.000,00 € bei einem
Jahreslos 500.000,00 €, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 und „5
Sterne-Los“ (Basislos 6,00 €), bzw. je 1.000.000,00 € bei einem Jahreslos 1.000.000,00 € und einem „5 Sterne-Los“ (Basislos 12,00 €).
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b) Traumhausziehung
Die Gewinne der Traumhausziehungen im fünften, vierten, dritten, zweiten und ersten
Rang sind aufgrund der zwei-, vier-, fünf-, sechs- und siebenstelligen Gewinnzahlen
bestimmt.
Gewinner im fünften Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die zwei Endziffern seiner
Xtra-Superlos-Nummer oder „5 Sterne-Los“-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der
zweistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner
im fünften Rang erhalten je 7,50 €.
Gewinner im vierten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die vier Endziffern seiner
Xtra-Superlos-Nummer oder „5 Sterne-Los“-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der
vierstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner
im vierten Rang erhalten je 500,00 €.
Gewinner im dritten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die fünf Endziffern seiner
Xtra-Superlos-Nummer oder „5 Sterne-Los“-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der
fünfstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner
im dritten Rang erhalten je 5.000,00 €.
Gewinner im zweiten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sechs Endziffern seiner
Xtra-Superlos-Nummer oder „5 Sterne-Los“-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der
sechs-stelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle
Gewinner im zweiten Rang erhalten je 50.000,00 €.
Gewinner im ersten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner
Xtra-Superlos-Nummer oder „5 Sterne-Los“-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der
sieben-stelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.
Gewinner im ersten Rang, die mit einem Xtra-Superlos (Stufe 1) oder mit einem „5
Sterne-Los“ (Kategorie Traumhaus) Stufe 1 teilnehmen, erhalten je ein Haus mit
Grundstück im Wert von 500.000,00 €.
Gewinner im ersten Rang, die mit einem Xtra-Superlos (Stufe 2 bis Stufe 4) oder mit
einem „5 Sterne-Los“ (Kategorie Traumhaus) Stufe 2 teilnehmen, erhalten je ein Haus
mit Grundstück im Wert von 1.000.000,00 €.
Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle des
Hausgewinns eine Barwertablösung von 100% = 500.000,00
€ (Stufe 1) bzw. 1.000.000 €
(Stufe 2 bis 4) wählen. Diese Entscheidung ist der Aktion Mensch schriftlich
mitzuteilen.
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c) Haushaltsgeldziehung
Die Gewinne in der Haushaltsgeld-Ziehung sind aufgrund der siebenstelligen
Gewinnzahlen bestimmt.
Der Gewinner, der mit einem Xtra-Superlos (Stufe 3) oder mit einem „5 Sterne-Los“
(Kategorie Haushaltsgeld) Stufe 1 teilnimmt, erhält 20 Jahre lang ein
monatliches Haushaltsgeld in Höhe von z.Z. 3.000,00 €.
Die Aktion Mensch zahlt mit befreiender Wirkung den Gegenwert in Höhe von
500.000,00 € an ein Versicherungsunternehmen zu
Gunsten des Gewinners.
Der Gewinner, der mit einem Xtra-Superlos (Stufe 4) oder mit einem „5 Sterne-Los“
(Kategorie Haushaltsgeld) Stufe 2 teilnimmt, erhält 20 Jahre lang ein
monatliches Haushaltsgeld in Höhe von z.Z. 6.000,00 €.
Die Aktion Mensch zahlt mit befreiender Wirkung den Gegenwert in Höhe von
1.000.000,00 € an ein Versicherungsunternehmen zu
Gunsten des Gewinners.
Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle des
Haushaltsgeldes eine Barwertablösung in Höhe von 100% =
500.000,00 € (Stufe 1) bzw. 1.000.000,00 € (Stufe 2 oder 4) wählen. Diese Entscheidung ist der Aktion
Mensch schriftlich mitzuteilen.
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d) Rentenziehung
Für die Rentenziehung werden zwei siebenstellige Gewinnzahlen ermittelt. Gewinner ist
jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit einer der zwei
siebenstelligen Gewinnzahlen in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.
Der Gewinner, der mit einem „5 Sterne-Los“ (Kategorie Sofortrente) Stufe 1 teilnimmt,
erhält lebenslang eine monatliche Rente in Höhe von bis zu 2.500,00 €. Die Aktion Mensch zahlt mit befreiender Wirkung den
Gegenwert in Höhe von 500.000,00 € an ein
Versicherungsunternehmen zu Gunsten des Gewinners.
Der Gewinner, der mit einem „5 Sterne-Los“ (Kategorie Sofortrente) Stufe 2 teilnimmt,
erhält lebenslang eine monatliche Rente in Höhe von bis zu 5.000,00 €. Die Aktion Mensch zahlt mit befreiender Wirkung den
Gegenwert in Höhe von 1.000.000,00 € an ein
Versicherungsunternehmen zu Gunsten des Gewinners.
Bei den genannten Rentenbeträgen handelt es sich um ein Berechungsbeispiel für einen
58 jährigen männlichen Gewinner. Abweichungen sind je nach Alter und Geschlecht
möglich.
Gewinner einer Rente können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle
der Rente eine Barwertablösung in Höhe von 100
% = 500.000,00 €
(Stufe 1) bzw. 1.000.000,00 € (Stufe 2) wählen. Die
Entscheidung ist der Aktion Mensch schriftlich mitzuteilen.
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e) Sonderverlosung
Für den Fall, dass im Laufe des jeweiligen Veranstaltungsjahres die garantierte
Gewinnausschüttungsquote von 30% bei den
Geldziehungen, Traumhausziehungen, Haushaltsgeldziehungen und Rentenziehungen
unterschritten wird, werden Sonderverlosungen durchgeführt. Hierfür wird zu einem
Stichtag, der mit dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz abgestimmt wird, aus
der Differenz zwischen ausgezahlten Gewinnen jeder der vier Kategorien und der
Gewinnausschüttungsquote von 30% die Restgewinnsumme
ermittelt. Aus der Restgewinnsumme jeder Kategorie werden die Gewinne so lange
ermittelt, bis die Restgewinnsumme aufgebraucht ist.
Bei der Kategorie Geldziehung können Gewinnsummen die unter 4. a) der
Lotteriebestimmungen aufgeführt sind ausgelost werden. Der konkrete Gewinnplan
hierfür wird mit dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz abgestimmt.
Bei der Kategorie Traumhaus Stufe 1 (Teilnahme Xtra-Superlos Stufe 1 und „5
Sterne-Los“ Kategorie Traumhaus Stufe 1) erhalten die Gewinner je ein Haus mit
Grundstück im Wert von 500.000,00 €.
Bei der Kategorie Traumhaus Stufe 2 (Teilnahme Xtra-Superlos Stufe 2, 3 und 4 und „5
Sterne-Los“ Kategorie Traumhaus Stufe 2) erhalten die Gewinner je ein Haus mit
Grundstück im Wert von 1.000.000,00 €.
Bei der Kategorie Haushaltsgeld Stufe 1 (Teilnahme Xtra-Superlos Stufe 3 und „5
Sterne-Los“ Kategorie Haushaltsgeld Stufe 1) erhalten die Gewinner jeweils 20 Jahre
ein monatliches Haushaltsgeld in Höhe von z. Z. 3.000,00 €.
Bei der Kategorie Haushaltsgeld Stufe 2 (Teilnahme Xtra-Superlos Stufe 4 und „5
Sterne-Los“ Kategorie Haushaltsgeld Stufe 2) erhalten die Gewinner jeweils 20 Jahre
ein monatliches Haushaltsgeld in Höhe von z. Z. 6.000,00 €.
Bei der Kategorie Sofortrente Stufe 1 (Teilnahme „5 Sterne-Los“ Kategorie Sofortrente
Stufe 1) erhalten die Gewinner jeweils lebenslang eine monatliche Rente in Höhe von
bis zu 2.500,00 €.
Bei der Kategorie Sofortrente Stufe 2 (Teilnahme „5 Sterne-Los“ Kategorie Sofortrente
Stufe 2) erhalten die Gewinner jeweils lebenslang eine monatliche Rente in Höhe von
bis zu 5.000,00 €.
Sollte die Restgewinnsumme jeder Kategorie unter 500.000,00 € liegen, wird der positive Saldo für die nächste Sonderverlosung
vorgetragen.
Die Gewinner der Sonderverlosungen können innerhalb von vier Wochen nach
Benachrichtigung anstelle des Traumhauses, des Haushaltsgeldes bzw. der Rente eine
Barwertablösung von 100% wählen. Die Entscheidung ist
der Aktion Mensch schriftlich mitzuteilen.
Bei diesen Sonderverlosungen werden die Gewinner aus dem am jeweiligen Stichtag
aktuellen Bestand aller teilnahmeberechtigten Lose je Kategorie durch einen
Zufallsgenerator ermittelt.
5. Gewinnauszahlung
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a) Alle Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Gewinne aus den wöchentlichen
Geldziehungen, den wöchentlichen Traumhausziehungen, den wöchentlichen
Haushaltsgeldziehungen und den wöchentlichen Sofortrentenziehungen sowie ggf. aus den Sonderverlosungen werden den
Gewinnern gebührenfrei zugestellt. Nicht zustellbare Gewinne werden dem
Lotteriezweck zugeführt.
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b) Hat ein Gewinner seinen Gewinnbetrag nicht innerhalb von sechs Wochen nach
Bekanntgabe der Gewinnzahl erhalten, so hat er seinen Anspruch bei der Aktion
Mensch e. V., 53160 Bonn, innerhalb einer
Frist von 10 Wochen nach Bekanntgabe der Gewinnzahl anzumelden.
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c) Die Aktion Mensch darf mit befreiender Wirkung den Gewinn an den auf dem Losbeleg
mit persönlicher Anschrift eingetragenen Spielteilnehmer oder jeden Inhaber des
Quittungsabschnittes überweisen oder zustellen; eine Verpflichtung, die
Berechtigung des Inhabers des Quittungsabschnittes zu prüfen, besteht nicht.
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d) Abtretungen der Gewinne an Dritte sind zum Schutz des Gewinners nur mit
Einwilligung der Aktion Mensch möglich.
6. Öffentliche Bekanntgabe von Gewinnern
Veröffentlicht werden lediglich die Gewinnzahlen. Personenbezogene Daten der Gewinner werden
nicht öffentlich bekannt gegeben.
7. Haftungsbestimmungen
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a) Die gesetzliche Haftung der Aktion Mensch e.
V. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, oder in Fällen
einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, werden durch diese
Lotteriebestimmungen nicht eingeschränkt (§ 309 Nr. 7 a) BGB).
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b) Für alle sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Aktion Mensch e. V. oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Aktion Mensch e. V. jedoch nicht; dies gilt insbesondere
für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Einzahlungsstellen
und aller sonstigen mit der Weiterleitung oder Bearbeitung von
Einzahlungsscheinen/-daten beauftragten Stellen (§
309 Nr. 7, letzter Halbsatz BGB).
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c) Die Aktion Mensch e. V. haftet auch
nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser,
Streiks, Innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat,
verursacht werden.
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d) In den Fällen 7. b) und 7. c) werden das jeweilige Entgelt und die eventuell
angefallene Einzahlungsgebühr auf Antrag erstattet. Weiter gehende Ansprüche des
Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.
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e) Alle Ansprüche aus der Teilnahme am Lotteriespiel gegen die Aktion Mensch e. V., die Aufsichtsbehörde oder den Notar
sowie gegen deren Erfüllungsgehilfen können nur binnen 15 Wochen nach dem Tag der
jeweiligen Ziehung gerichtlich geltend gemacht werden, eine spätere Rechtsverfolgung
ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche, die aufgrund vorsätzlichen
Handelns bestehen.
8. Schlussbestimmungen
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a) Jeder Lotterieteilnehmer erkennt durch seine Teilnahme diese Lotteriebestimmungen
an.
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b) Beträge, die unter Außerachtlassung dieser Lotteriebestimmungen übermittelt
werden, werden zurückerstattet.
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c) Von der Teilnahme an der Lotterie ausgeschlossen sind die Mitarbeiter des
Lotterieveranstalters.
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d) Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.
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e) Der Ziehungsleiter trifft im Benehmen mit dem amtierenden Vertreter der
Aufsichtsbehörde oder dem Notar die erforderlichen Entscheidungen anlässlich der
Ziehung der Gewinne unter Ausschluss des Rechtsweges.
Aktion Mensch e. V.
Lotterieabteilung 53175 Bonn
Telefon: 0228 2092-9710 (Mo.-Do. 07:15-18:00 Uhr, Fr.
07:15-16:00 Uhr)
Fax: 0228 2092-7777
E-Mail: lotterie@aktion-mensch.de
Service im Internet: http://www.aktion-mensch.de/lotterie
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