Lotteriebestimmungen 2010 und 2011

1. Spielzeit und Spielgebiet

Der Verein Aktion Mensch e. V., Mainz, führt in den Jahren 2010 und 2011 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Fernsehlotterie durch.

2. Entgelt

  • Das Entgelt für die Teilnahme an einer wöchentlichen Geldziehung ist ein Betrag von 1,50 Euro oder 3,- Euro. Der Verkauf von Jahreslosen ist zulässig; dies gilt auch, soweit das Jahreslos nicht zur ersten Veranstaltung im Veranstaltungszeitraum erworben wird. Das Jahreslos berechtigt zur Teilnahme an 12 Geldziehungen (jeweils die letzte Geldziehung im Monat des Gültigkeitszeitraums), die ggf. erst im Jahr 2011 oder 2012 stattfinden. Damit ist eine Genehmigung für die Fortsetzung der Lotterie über das Jahr 2011 hinaus nicht erteilt. Dies bleibt einem gesonderten Genehmigungsverfahren vorbehalten. Falls die Lotterie nicht fortgesetzt wird, werden die überzahlten Beträge an die Lotterieteilnehmer erstattet. Das Gleiche gilt für ein Dauerlos. Ein Dauerlos ist ein durch Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung erworbenes Jahreslos, das sich nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes unter Beibehaltung der gleichen Losnummer für jeweils ein weiteres Jahr verlängert, es sei denn, der Dauerauftrag bzw. die Einzugsermächtigung wird vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes fristgerecht bei dem Geldinstitut des Lotterieteilnehmers bzw. bei dem Lotterieveranstalter gekündigt.

  • Xtra-Superlos

    Die Stufe 1 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt 7,50 Euro.

    Die Stufe 2 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen des Monats. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt 10,- Euro. Durch das erhöhte Entgelt beläuft sich der Gewinn im ersten Rang der Traumhausziehung auf 1 Million Euro.

    Die Stufe 3 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats, den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen und Haushaltsgeldziehungen des Monats. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt 12,50 Euro. Durch das erhöhte Entgelt beläuft sich der Gewinn im ersten Rang der Traumhausziehung auf 1 Million Euro. Der Gewinn im ersten Rang der Haushaltsgeldziehung beträgt 500.000,- Euro.

    Die Stufe 4 berechtigt zur Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats, den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen und Haushaltsgeldziehungen des Monats. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt 15,- Euro. Durch das erhöhte Entgelt beläuft sich der Gewinn im ersten Rang der Traumhausziehung auf 1 Million Euro. Der Gewinn im ersten Rang der Haushaltsgeldziehung beträgt ebenfalls 1 Million Euro.

  • 5 Sterne-Los

    Das 5 Sterne-Los ist variabel gestaltet und bietet dem Lotterieteilnehmer die Möglichkeit vier Gewinnkategorien zu spielen, wobei die Gewinnkategorie Geldlotterie die Basis ist und die drei weiteren Gewinnkategorien Traumhäuser, monatliches Haushaltsgeld und monatliche Rente in jeweils zwei Stufen zusätzlich gespielt werden können.

    Das monatliche Entgelt beträgt zwischen 12,- Euro und 35,50 Euro.

    Basislos
    Geldlotterie
    Höchstgewinn: 1.000.000,- Euro
    Monatliches Entgelt: 12,- Euro
    Gewinnkategorie
    Traumhäuser Stufe 1 Stufe 2
    Höchstgewinn: 500.000,- Euro Traumhaus 1.000.000,- Euro Traumvilla
    Monatliches Entgelt: 6,- Euro 8,50 Euro
    Monatliches Haushaltsgeld 20 Jahre lang Stufe 1 Stufe 2
    Gewinn monatlich: 3.000,- Euro 6.000,- Euro
    Monatliches Entgelt: 2,50 Euro 5,- Euro
    Monatliche Rente lebenslang ab 65 Jahren ab 55 Jahren
    Monatliche Altersversorgung: 3.000,- Euro 4.000,- Euro
    Monatliches Entgelt: 5,- Euro 10,- Euro

3. Durchführung der Lotterie

  • Jede Person, die an der Lotterie teilnehmen will, muss hierfür einen Betrag von

    • 1,50 Euro für ein Monatslos (Teilnahme an der letzten Geldziehung des Monats) oder

    • 18,- Euro für ein Jahreslos 500.000 Euro (bisher genannt: Jahreslos) bzw. ein Dauerlos (Teilnahme an 12 Geldziehungen, jeweils die letzten Geldziehungen des Monats) oder

    • 36,- Euro für ein Jahreslos 1.000.000 Euro (bisher genannt: Doppellos)   bzw.  Dauerlos (Teilnahme an 12 Geldziehungen, jeweils die letzten Geldziehungen des Monats) oder

    • 7,50 Euro für ein Xtra-Superlos der Stufe 1 für die Teilnahme an einer Geldziehung (jeweils die letzte Geldziehung des Monats) und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats oder

    • 10,- Euro für ein Xtra-Superlos der Stufe 2 für die Teilnahme an einer Geldziehung (jeweils die letzte Geldziehung des Monats) und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats oder

    • 12,50 Euro oder 15,- Euro für ein Xtra-Superlos der Stufen 3 bzw. 4 für die Teilnahme an einer Geldziehung (jeweils die letzte Geldziehung des Monats) und den jeweiligen wöchentlichen Traumhausziehungen sowie Haushaltsgeldziehungen eines Monats oder

    • 12,- Euro bis 35,50 Euro für ein 5 Sterne-Los für die Teilnahme an den gewünschten Gewinnkategorien und Stufen.

      • 12,- Euro für ein 5 Sterne-Los (Basislos) für die Teilnahme an allen wöchentlichen Geldziehungen eines Monats

      • 6,- Euro oder 8,50 Euro Aufpreis für ein 5 Sterne-Los mit Zusatzkategorie Traumhaus (Stufe 1 bzw. 2) für die Teilnahme an allen wöchentlichen Traumhausziehungen eines Monats

      • 2,50 Euro oder 5,- Euro Aufpreis für ein 5 Sterne-Los mit Zusatzkategorie Haushaltsgeld (Stufe 1 bzw. 2) für die Teilnahme an allen wöchentlichen Haushaltsgeldziehungen eines Monats

      • 5,- Euro oder 10,- Euro Aufpreis für ein 5 Sterne-Los mit Zusatzkategorie Rente (Stufe 1 bzw. 2) für die Teilnahme an allen wöchentlichen Rentenziehungen eines Monats

    mittels der besonders herausgegebenen Zahlungsverkehrsvordrucke (Losvordrucke) über die Post, ein Bankinstitut, eine Sparkasse überweisen oder einzahlen bzw. abbuchen lassen. Die genannten Lotteriezahlscheine und Einzugsermächtigungen sind kostenlos bei der Post, den Bankinstituten, den Sparkassen und anderen Vertriebsstellen erhältlich. Für ein Jahres-, Dauer-, Doppel-, Xtra-Superlos, 5 Sterne-Los kann jede Person der Aktion Mensch e. V. auch telefonisch, schriftlich oder per Internet eine Einzugsermächtigung zwecks Abbuchung des Betrages von 18,- Euro oder 36,- Euro jährlich (Jahres- und Dauerlose), 7,50 Euro, 10,- Euro, 12,50 Euro oder 15,- Euro monatlich (Xtra-Superlose) variabel von 12,- Euro bis 35,50 Euro monatlich (5 Sterne-Lose) von ihrem kontoführenden Kreditinstitut erteilen. Auf dem Kontoauszug des Auftraggebers erscheint bei Abbuchung die zwölfstellige Losnummer.

  • Die Losvordrucke enthalten eingedruckte Losnummern. Die Losnummern der Monats-, Jahres-, Dauer-, Xtra-Superlose und 5 Sterne-Lose bestehen aus 12 Ziffern. Maßgebliches Kriterium für den Gewinnanspruch ist diejenige Losnummer, die der Aktion Mensch e. V. im Rahmen der Zahlungsabwicklung übermittelt wird. Losnummern, die Druckfehler (z. B. Fehldrucke, Doppeldrucke, unvollständige Drucke) aufweisen, sind ungültig. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nur in Höhe des eingezahlten Betrages. Bei der Post, den Banken und Sparkassen sollen die Losvordrucke ständig ausliegen.

  • Der Teilnehmer hat in den Losvordrucken seine vollständige Anschrift gut lesbar einzutragen.

  • Einzahlungsstichtag für die Teilnahme mit Jahreslosen an der letzten Geldziehung des Monats ist jeweils der 6. Tag nach der letzten Geldziehung des Vormonats. In die Geldziehung werden alle Lose (Losbelege bzw. Losdaten) einbezogen, die bis zum 5. Bankgeschäftstag nach dem Einzahlungsstichtag bei dem Auswertungsservice der Aktion Mensch-Geschäftsstelle auswertbar vorliegen. Dies gilt auch für Lose, die vorzeitig auswertbar vorliegen, obwohl sie für die Folgeziehung eingezahlt wurden.

  • Später eingehende Lose werden in die folgende Ziehung einbezogen. Daueraufträge und Einzugsermächtigungen werden jeweils zum 1. eines jeweiligen Monats ausgeführt. Die Beträge für verspätet eingegangene Losbeträge im Dezember 2011 werden an die Lotterieteilnehmer erstattet, falls die Lotterie im Folgejahr nicht fortgesetzt wird.

  • Unter behördlicher oder notarieller Aufsicht werden für die wöchentlichen Geldziehungen die siebenstelligen, sechsstelligen, fünfstelligen, vierstelligen, dreistelligen und zweistelligen Gewinnzahlen, für die wöchentlichen Traumhausziehungen werden die siebenstelligen, sechsstelligen, fünfstelligen, vierstelligen, zweistelligen Gewinnzahlen, für die wöchentlichen Haushaltsgeldziehungen die siebenstelligen Gewinnzahlen und für die Rentenziehungen die siebenstelligen Gewinnzahlen mit Hilfe des DV-gestützten Lotteriesystems ermittelt. Das Ziehungssystem wurde vom Technischen Überwachungsverein Rheinland geprüft. Das Prüfungsgutachten ist der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden.

    Die Ziehungen werden in der Regel jeweils dienstags durchgeführt und die Gewinnzahlen am jeweils darauf folgenden Sonntag im ZDF bekannt gegeben.

  • Das Xtra-Superlos berechtigt neben der Teilnahme an der letzten Geldziehung des jeweiligen Monats der Aktion Mensch-Lotterie zusätzlich zur Teilnahme an den wöchentlichen Traumhausziehungen und die Stufen 3 und 4 berechtigen zusätzlich zur Teilnahme an den wöchentlichen Haushaltsgeldziehungen.

  • Das 5 Sterne-Los (Basislos) berechtigt zur Teilnahme an den wöchentlichen Geldziehungen und je nach gewünschter weiterer Gewinnkategorie und Gewinnstufe an den Traumhausziehungen und/oder Haushaltsgeldziehungen und/oder Rentenziehungen.

4. Summe der Entgelte und Gewinne

Die monatliche Summe der Entgelte der Lotterie besteht aus den fristgerecht eingegangenen Entgelten aus Monats-, Jahres-, Dauer-, Xtra-Superlosen und 5 Sterne-Losen. Sie ist in ihrer Höhe nicht begrenzt. Es werden nur Geld- und Sachgewinne nach Maßgabe des Gewinnplans im Gesamtwert von mindestens 30% der Summe der Entgelte ausgespielt. Der Reinertrag der Lotterie beträgt mindestens 30% der Summe der Entgelte. Der gesamte Reinertrag wird für gemeinnützige Zwecke entsprechend der Vereinssatzung verwendet.

Die Geldziehungen erfolgen in acht Rängen und die Traumhausziehungen in fünf Rängen. Bei den Haushaltsgeldziehungen und den Rentenziehungen wird jeweils ein Rang ermittelt.

  • Die Gewinne der Geldziehungen im achten, siebten, sechsten, fünften, vierten, dritten, zweiten und ersten Rang sind aufgrund der zwei-, drei-, vier-, fünf-, sechs- und siebenstelligen Gewinnzahlen bestimmt.

    Gewinner im achten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die zwei Endziffern seiner Losnummer mit der zweistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im achten Rang erhalten je 5,- Euro bei einem Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. je 10,- Euro bei einem Jahreslos 1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).

    Gewinner im siebten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die drei Endziffern seiner Losnummer mit der dreistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im siebten Rang erhalten je 50,- Euro bei einem Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. 100,- Euro bei einem Jahreslos 1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).

    Gewinner im sechsten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die vier Endziffern seiner Losnummer mit der vierstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im sechsten Rang erhalten je 500,- Euro bei einem Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. 1.000,- Euro bei einem Jahreslos 1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).

    Gewinner im fünften Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die fünf Endziffern seiner Losnummer mit der fünfstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im fünften Rang erhalten je 5.000,- Euro bei einem Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. je 10.000,- Euro bei einem Jahreslos 1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).

    Gewinner im vierten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sechs Endziffern seiner Losnummer mit der sechsstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im vierten Rang erhalten je 50.000,- Euro bei einem Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. je 100.000,- Euro bei einem Jahreslos 1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).

    Für den dritten Rang werden vier siebenstellige Gewinnzahlen ermittelt. Gewinner im dritten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit einer der vier siebenstelligen Gewinnzahlen in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im dritten Rang erhalten je 125.000,- Euro bei einem Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. je 250.000,- Euro bei einem Jahreslos 1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).

    Für den zweiten Rang werden zwei siebenstellige Gewinnzahlen ermittelt. Gewinner im zweiten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit einer der zwei siebenstelligen Gewinnzahlen in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im zweiten Rang erhalten je 250.000,- Euro bei einem Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. je 500.000,- Euro bei einem Jahreslos 1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).

    Für den ersten Rang wird eine siebenstellige Gewinnzahl ermittelt. Gewinner im ersten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit der siebenstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im ersten Rang erhalten je 500.000,- Euro bei einem Jahreslos 500.000 Euro, Xtra-Superlos Stufe 1 bis 4 bzw. je 1 Million Euro bei einem Jahreslos 1.000.000 Euro und 5 Sterne-Los (Basislos).

  • Die Gewinne der Traumhausziehungen im fünften, vierten, dritten, zweiten und ersten Rang sind aufgrund der zwei-, vier-, fünf-, sechs- und siebenstelligen Gewinnzahlen bestimmt.

    Gewinner im fünften Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die zwei Endziffern seiner Xtra-Superlos-Nummer oder 5 Sterne-Los-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der zweistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im fünften Rang erhalten je 7,50 Euro.

    Gewinner im vierten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die vier Endziffern seiner Xtra-Superlos-Nummer oder 5 Sterne-Los-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der vierstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im vierten Rang erhalten je 500,- Euro.

    Gewinner im dritten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die fünf Endziffern seiner Xtra-Superlos-Nummer oder 5 Sterne-Los-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der fünfstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im dritten Rang erhalten je 5.000,- Euro.

    Gewinner im zweiten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sechs Endziffern seiner Xtra-Superlos-Nummer oder 5 Sterne-Los-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der sechsstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Alle Gewinner im zweiten Rang erhalten je 50.000,- Euro.

    Gewinner im ersten Rang ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Xtra-Superlos-Nummer oder 5 Sterne-Los-Nummer (Kategorie Traumhaus) mit der siebenstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

    • Gewinner im ersten Rang, die mit einem Xtra-Superlos (Stufe 1) oder mit einem 5 Sterne-Los (Kategorie Traumhaus) Stufe 1 teilnehmen, erhalten je ein Haus mit Grundstück im Wert von 500.000,- Euro. Die Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle des Hausgewinns eine Barwertablösung von 100% = 500.000,- Euro wählen. Diese Entscheidung ist der Aktion Mensch-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

    • Gewinner im ersten Rang, die mit einem Xtra-Superlos (Stufe 2 bis Stufe 4) oder mit einem 5 Sterne-Los (Kategorie Traumhaus) Stufe 2 teilnehmen, erhalten je ein Haus mit Grundstück im Wert von 1 Million Euro. Die Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle des Hausgewinns eine Barwertablösung in Höhe von 100% = 1.000.000,- Euro wählen. Diese Entscheidung ist der Aktion Mensch-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

  • Die Gewinne in der Haushaltsgeld-Ziehung sind aufgrund der siebenstelligen Gewinnzahlen bestimmt.

    Der Gewinner, der mit einem Xtra-Superlos (Stufe 3) oder mit einem 5 Sterne-Los (Kategorie Haushaltsgeld) Stufe 1 teilnimmt, erhält 20 Jahre lang ein monatliches Haushaltsgeld in Höhe von z. Z. 3.000- Euro. Die Aktion Mensch zahlt mit befreiender Wirkung den Gegenwert in Höhe von 500.000,- Euro an ein Versicherungsunternehmen zu Gunsten des Gewinners.

    Die Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle des Haushaltsgeldes eine Barwertablösung in Höhe von 100% = 500.000,- Euro wählen. Diese Entscheidung ist der Aktion Mensch-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

    Der Gewinner, der mit einem Xtra-Superlos (Stufe 4) oder mit einem 5 Sterne-Los (Kategorie Haushaltsgeld) Stufe 2 teilnimmt, erhält 20 Jahre lang ein monatliches Haushaltsgeld in Höhe von z. Z. 6.000,- Euro. Die Aktion Mensch zahlt mit befreiender Wirkung den Gegenwert in Höhe von 1 Million Euro an ein Versicherungsunternehmen zu Gunsten des Gewinners. Die Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle des Xtra-Geldes eine Barwertablösung in Höhe von 100% = 1.000.000,- Euro wählen. Diese Entscheidung ist der Aktion Mensch-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

  • Für die Rentenziehung werden zwei siebenstellige Gewinnzahlen ermittelt. Gewinner ist jeder Teilnehmer, wenn die sieben Endziffern seiner Losnummer mit einer der zwei siebenstelligen Gewinnzahlen in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen. Der Gewinner, der mit einem 5 Sterne-Los (Kategorie Rente) Stufe 1 teilnimmt, erhält lebenslang ab dem 65. Lebensjahr eine monatliche Rente in Höhe von z. Z. 3.000,- Euro.

    Die Aktion Mensch zahlt mit befreiender Wirkung den Gegenwert in Höhe von 500.000,- Euro an ein Versicherungsunternehmen zu Gunsten des Gewinners. Die Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle der Rente eine Barwertablösung in Höhe von 100% = 500.000,- Euro wählen. Die Entscheidung ist der Aktion Mensch-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

    Der Gewinner, der mit einem 5 Sterne-Los (Kategorie Rente) Stufe 2 teilnimmt, erhält lebenslang ab dem 55. Lebensjahr eine monatliche Rente in Höhe von z. Z. 4.000,- Euro. Die Aktion Mensch zahlt mit befreiender Wirkung den Gegenwert in Höhe von 1 Million Euro an ein Versicherungsunternehmen zu Gunsten des Gewinners.

    Die Gewinner können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle der Rente eine Barwertablösung in Höhe von 100% = 1.000.000,- Euro wählen. Die Entscheidung ist der Aktion Mensch-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

    Für den Fall, dass im Laufe des jeweiligen Veranstaltungsjahres die garantierte Gewinnausschüttungsquote von 30% bei den Geldziehungen, Traumhausziehungen, Haushaltsgeldziehungen und Rentenziehungen unterschritten wird, werden Sonderverlosungen durchgeführt. Hierfür wird zu einem Stichtag, der mit dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz abgestimmt wird, aus der Differenz zwischen ausgezahlten Gewinnen jeder der vier Kategorien und der Gewinnausschüttungsquote von 30% die Restgewinnsumme ermittelt. Aus der Restgewinnsumme jeder Kategorie werden die Gewinne so lange ermittelt, bis die Restgewinnsumme aufgebraucht ist.

    Bei der Kategorie Geldziehung können Gewinnsummen die unter 4. a) der Lotteriebestimmungen aufgeführt sind ausgelost werden.

    Der konkrete Gewinnplan hierfür wird kurzfristig mit dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz abgestimmt.

    Bei der Kategorie Traumhaus Stufe 1 (Teilnahme Xtra-Superlos Stufe 1 und 5 Sterne-Los Kategorie Traumhaus Stufe 1) erhalten die Gewinner je ein Haus mit Grundstück im Wert von 500.000,- Euro.

    Bei der Kategorie Traumhaus Stufe 2 (Teilnahme Xtra-Superlos Stufe 2, 3 und 4 und 5 Sterne-Los Kategorie Traumhaus Stufe 2) erhalten die Gewinner je ein Haus mit Grundstück im Wert von 1 Million Euro.

    Bei der Kategorie Haushaltsgeld Stufe 1 (Teilnahme Xtra-Superlos Stufe 3 und 5 Sterne-Los Kategorie Haushaltsgeld Stufe 1) erhalten die Gewinner jeweils 20 Jahre ein monatliches Haushaltsgeld in Höhe von z. Z. 3.000,- Euro.

    Bei der Kategorie Haushaltsgeld Stufe 2 (Teilnahme Xtra-Superlos Stufe 4 und 5 Sterne-Los Kategorie Haushaltsgeld Stufe 2) erhalten die Gewinner jeweils 20 Jahre ein monatliches Haushaltsgeld in Höhe von z. Z. 6.000,- Euro.

    Bei der Kategorie Rente Stufe 1 (Teilnahme 5 Sterne-Los Kategorie Rente Stufe 1) erhalten die Gewinner jeweils lebenslang ab dem 65. Lebensjahr eine monatliche Rente in Höhe von z. Z. 3.000,- Euro.

    Bei der Kategorie Rente Stufe 2 (Teilnahme 5 Sterne-Los Kategorie Rente Stufe 2) erhalten die Gewinner jeweils lebenslang ab dem 55. Lebensjahr eine monatliche Rente in Höhe von z. Z. 4.000,- Euro.

    Sollte die Restgewinnsumme jeder Kategorie unter 500.000,- Euro liegen, wird der positive Saldo für die nächste Sonderverlosung vorgetragen.

    Die Gewinner der Sonderverlosungen können innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung anstelle des Traumhauses, des Haushaltsgeldes bzw. der Rente eine Barwertablösung von 100% wählen. Die Entscheidung ist der Aktion Mensch-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

    Bei diesen Sonderverlosungen werden die Gewinner aus dem am jeweiligen Stichtag aktuellen Bestand aller teilnahmeberechtigten Lose je Kategorie durch einen Zufallsgenerator ermittelt.

5. Gewinnauszahlung

  • Alle Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Gewinne aus den wöchentlichen Geldziehungen, den wöchentlichen Traumhausziehungen, den wöchentlichen Haushaltsgeldziehungen und den wöchentlichen Rentenziehungen sowie ggf. aus den Sonderverlosungen werden den Gewinnern gebührenfrei zugestellt. Nicht zustellbare Gewinne werden dem Lotteriezweck zugeführt.

  • Hat ein Gewinner seinen Gewinnbetrag nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Gewinnzahl erhalten, so hat er seinen Anspruch bei der Deutschen Behindertenhilfe – Aktion Mensch e. V., 53160 Bonn, innerhalb einer Frist von 10 Wochen nach Bekanntgabe der Gewinnzahl anzumelden.

  • Die Aktion Mensch e. V. darf mit befreiender Wirkung den Gewinn an den auf dem Losbeleg mit persönlicher Anschrift eingetragenen Spielteilnehmer oder jeden Inhaber des Quittungsabschnittes überweisen oder zustellen; eine Verpflichtung, die Berechtigung des Inhabers des Quittungsabschnittes zu prüfen, besteht nicht.

  • Abtretungen der Gewinne an Dritte sind zum Schutz des Gewinners nur mit Einwilligung der Aktion Mensch e. V. möglich.

6. Öffentliche Bekanntgabe von Gewinnern

Veröffentlicht werden lediglich die Gewinnzahlen. Personenbezogene Daten der Gewinner werden nicht öffentlich bekannt gegeben.

7. Haftungsbestimmungen

  • Die gesetzliche Haftung der Aktion Mensch e. V. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, oder in Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, werden durch diese Lotteriebestimmungen nicht eingeschränkt (§ 309 Nr. 7 a) BGB).

  • Für alle sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Aktion Mensch e. V. oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Aktion Mensch e. V. jedoch nicht; dies gilt insbesondere für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Einzahlungsstellen und aller sonstigen mit der Weiterleitung oder Bearbeitung von Einzahlungsscheinen/-daten beauftragten Stellen (§ 309 Nr. 7, letzter Halbsatz BGB).

  • Die Aktion Mensch e. V. haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, Innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, verursacht werden.

  • In den Fällen 7. b) und 7. c) werden das jeweilige Entgelt und die eventuell angefallene Einzahlungsgebühr auf Antrag erstattet. Weiter gehende Ansprüche des Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.

  • Alle Ansprüche aus der Teilnahme am Lotteriespiel gegen die Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e. V., die Aufsichtsbehörde oder den Notar sowie gegen deren Erfüllungsgehilfen können nur binnen 15 Wochen nach dem Tag der jeweiligen Ziehung gerichtlich geltend gemacht werden, eine spätere Rechtsverfolgung ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche, die aufgrund vorsätzlichen Handelns bestehen.

8. Schlussbestimmungen

  • Jeder Lotterieteilnehmer erkennt durch seine Teilnahme diese Lotteriebestimmungen an.

  • Beträge, die unter Außerachtlassung dieser Lotteriebestimmungen übermittelt werden, werden zurückerstattet.

  • Von der Teilnahme an der Lotterie ausgeschlossen sind die Mitarbeiter des Lotterieveranstalters.

  • Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.

  • Der Ziehungsleiter trifft im Benehmen mit dem amtierenden Vertreter der Aufsichtsbehörde oder dem Notar die erforderlichen Entscheidungen anlässlich der Ziehung der Gewinne unter Ausschluss des Rechtsweges.